Aus gegebenem Anlass möchten wir hier über Änderungen (Stand September 2026) im Programm zum Erwerb der Nationalität durch Einbürgerung in São Tomé e Príncipe informieren. Diese Änderungen betreffen vor allem die Mit-Einbürgerung von volljährigen Familienmitgliedern.
„Erwachsene Kinder über 18 bis einschließlich 30 sowie Eltern/Großeltern ab 55 (+ finanziell abhängig + arbeitslos und/oder im Ruhestand) können grundsätzlich einbezogen werden. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen werden aber derzeit überarbeitet. Der Antrag kann eingereicht, bearbeitet und genehmigt werden. Danach wird aber für den erwachsenen Angehörigen das Einbürgerungsverfahren einschließlich Passausstellung ausgesetzt, bis das neue Gesetz in Kraft tritt.“
In allen nicht von den oben genannten Änderungen betroffenen Fällen streben die staatlichen Behörden weiterhin an, den gesamten Prozesse der Einbürgerung innerhalb von zwei Monaten abzuschließen.
Mit einer Staatsbürgerschaft von São Tomé e Príncipe ist Visumfreier, Visa-on-Arrival- oder E-Visa-Zugang zu zahlreichen Ländern, (darunter Südafrika, Singapur und Hongkong) möglich. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland erlaubt. São Tomé e Príncipe erlaubt neben der eigenen Staatsbürgerschaft sogar noch zwei weitere.
Sollten Sie weitere Fragen zur Einbürgerung durch Investition in São Tomé e Príncipe haben, wenden Sie sich bitte unter argo.world direkt an die ARGO Fys GmbH – den einzigen deutschen offiziell lizensierten Partner des Programms.
